Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3941
OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Anrechenbarkeit von Rentenanwartschaften auf den Versorgungsausgleich; Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anfechtbarkeit einer Aussetzungsentscheidung ohne Beschwerdefrist

  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2 S. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 3; ; ZPO §§ ... 239 ff; ; ZPO § 252; ; ZPO § 517; ; ZPO §§ 621 ff; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 53 c; ; SGB VI § 101 Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen Aussetzung eines Versorgungsausgleichs gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Das zwingt indes nicht etwa dazu, bei jeder Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens das hiergegen gegebene Rechtsmittel § 252 ZPO zu entnehmen, wie dies der 22. Familiensenat des OLG Dresden einmal erwogen hat (FamRZ 2002, 1053, 1054, wo die Rechtsfrage allerdings offen gelassen werden konnte, weil § 252 ZPO a. F. im Gegensatz zu der seit 01.01.2002 geltenden Gesetzeslage gegen eine positive Aussetzungsentscheidung - wie § 19 FGG - die unbefristete Beschwerde eröffnete).

    Der Senat sieht sich allerdings derzeit gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung ist; bei dieser Konstellation hat sich die Beschwerdeentscheidung auf die Aufhebung des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses zu beschränken (ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 19 FGG Rn. 113; für Beschwerden nach § 252 ZPO vgl. Zöller/Greger, aaO., Rn. 3 m.w.N.), während die (erstmalige) Sachentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten bleibt, das dabei auch - hinsichtlich der Gerichtskosten ggf. unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 1 GKG - über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.

  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Dazu zählen Zwischenentscheidungen wie die Aussetzung eines Verfahrens - auch im Falle des § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG - gerade nicht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496; zustimmend Zöller/Philippi, aaO. Rn. 9; MünchKomm/Finger, 2. Aufl. 2000, § 621 e ZPO Rn. 6).

    Der Senat sieht sich allerdings derzeit gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung ist; bei dieser Konstellation hat sich die Beschwerdeentscheidung auf die Aufhebung des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses zu beschränken (ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 19 FGG Rn. 113; für Beschwerden nach § 252 ZPO vgl. Zöller/Greger, aaO., Rn. 3 m.w.N.), während die (erstmalige) Sachentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten bleibt, das dabei auch - hinsichtlich der Gerichtskosten ggf. unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 1 GKG - über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Erweist sich dabei, dass das FGG Regelungslücken enthält, mag es im Einzelfall geboten sein, auch außerhalb der das FGG ausdrücklich modifizierenden Normen der ZPO auf allgemeine zivilverfahrensrechtliche Grundsätze zurückzugreifen, soweit das FGG ihrer ergänzenden Anwendung Raum lässt (Weber in: Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl. 2003, vor §§ 53 b ff FGG Rn. 7); so hat etwa der Bundesgerichtshof den Aussetzungstatbestand für den Fall des Todes eines Verfahrensbeteiligten den §§ 239 ff ZPO entnommen (BGH FamRZ 1984, 467, 469).
  • OLG Dresden, 27.03.2006 - 23 UF 107/06

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

    Denn die angefochtene Aussetzung des Versorgungsausgleichs stellt, da ihr keine instanzbeendende Wirkung zukommt, eine Zwischenentscheidung dar, für die das ansonsten übliche Rechtsmittel des § 621 e ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH FamRZ 2003, 1005; OLG Dresden - 20. ZS. - FamRZ 2005, 1572 ; Zöller-Philippi, ZPO , 25. Aufl. § 621 e Rn.9; Musielak-Borth, ZPO , 4. Aufl., § 621 e Rn.3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 64. Aufl., § 621 c Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 9 UF 209/07

    Familienrechtliche Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens vor der

    Die Beschwerde ist statthaft und form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 19 FGG; zur Anwendbarkeit des § 19 FGG vgl. z. B. OLG Dresden FamRZ 2005, 1572; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 411).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht